Gründe für eine Weisheitszahnentfernung
Das Entfernen eines oder auch mehrerer Weisheitszähne kann notwendig werden, wenn die Zähne aufgrund von Platzmangel im Kiefer nicht die Möglichkeit haben, sich regelgerecht in die Zahnreihe einzuordnen. Dies kann dazu führen, dass die Weisheitszähne nur teilweise (teilretiniert) oder gar nicht (retiniert) durchbrechen und dadurch Probleme verursachen. Nicht selten sind die Zähne auch verlagert (schief) im Knochen angelegt, sodass ein regelgerechtes Durchbrechen der Zähne überhaupt nicht möglich ist.
In der Folge kann es dadurch zu Beschwerden wie Entzündungen, schmerzhafte Schwellungen, Karies oder zur Bildung von Zysten oder Abszessen kommen. Auch eine Beschädigung eines benachbarten Zahnes, Beschwerden beim Kauen, Verschiebung der Zahnreihe, Schädigung eines Nervs oder des Knochens sind möglich. Um diese Beschwerden zu beseitigen oder schon vorab zu vermeiden, ist in solchen Fällen eine Entfernung der Weisheitszähne erforderlich.
Doch selbst wenn für durchgebrochene Weisheitszähne genügend Platz vorhanden ist, kann es zu Problemen in der Mundhöhle kommen, die einen Eingriff notwendig machen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn bspw. nur obere oder untere Weisheitszähne durchbrechen. Dann fehlt den vorhandenen Molaren der Gegendruck des nicht vorhandenen Gegenübers, sodass sie unter Umständen dauerhaft wachsen. Mit der Zeit ragen sie über die Zahnreihe hinaus und bringen Kieferbeschwerden mit sich.
Auch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kann es dazu kommen, dass aus Platzgründen oder zur Sicherung des Behandlungsergebnisses die dritten Molaren entfernt werden müssen.
In allen Fällen ist eine Untersuchung bzw. Kontrolltermin wichtig, sodass der behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin die aktuelle Weisheitszahn-Situation beurteilen und weitere Vorgehensweisen mit Ihnen besprechen kann. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, gerne beraten wir Sie ausführlich in unserer Zahnarztpraxis.